Ehe- und Familienrecht
Fachliche Kompetenz und umfassende Betreuung
Unsere Kanzlei blickt auch in diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurück. Wir stehen Ihnen mit all unserer Kompetenz zur Seite und vertreten Ihre Interessen bestmöglich – auch vor Gericht. Selbstverständlich streben wir im Sinne unserer Mandanten allerdings stets außergerichtliche und einvernehmliche Lösungen an.
Das Familienrecht im Überblick
Das Ehe- und Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es handelt sich um einen vielseitigen Fachbereich mit zum Teil komplexen Fragestellungen. Sowohl die Vermögensverwaltung, Namensregelung als auch die juristische Abwicklung im Fall einer Trennung fallen in dieses Rechtsgebiet.
Ehe- und Familienrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Hetsch Paulinz Schwarzinger
- Eheschließung – Rechte und Pflichten
- Kindesobsorge und Vaterschaft
- Elternschaft
- Scheidungsrecht
Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Partner
Neben den Regelungen zum familiären Zusammenleben klärt das Familienrecht auch Fragen zur Obsorge, zur Vaterschaft und auch zum Erbrecht. Wie so oft sind die Grenzen der Rechtsbereiche fließend und für Laien schwer nachvollziehbar. Es ist daher besonders empfehlenswert, auf einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu vertrauen.